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Mitunter sind Lebensmittelunternehmer vielleicht daran interessiert, Angaben zum Herkunftsort von Spirituosen zu machen, die über die geografischen Angaben und Marken hinausgehen, um die Verbraucher auf die Merkmale ihres Erzeugnisses aufmerksam zu machen. Daher sollten spezielle Bestimmungen über die Angabe des Herkunftsorts in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen vorgesehen werden. Zudem sollte die in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegte Verpflichtung zur Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes einer primären Zutat nicht für Spirituosen gelten, auch wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat einer Spirituose nicht mit dem Herkunftsort übereinstimmt, der in der Bezeichnung, Aufmachung oder Kennzeichnung der betreffenden Spirituose angegeben ist.
Für Spirituosen ist die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts der primären Zutat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich.
einheitliche Vorschriften für die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsorts in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen gemäß…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Spirituosensektors empfiehlt es sich, besondere Regeln für die Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von…
Das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels sollten immer dann angegeben werden, wenn ohne diese Angabe die Verbraucher über das eigentliche…
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Vielfalt der Amtssprachen und Alphabete in der Union klare Kriterien für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung…
Soweit in dieser Verordnung nicht anders geregelt, gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Bezeichnung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.