Erwägungsgrund 20 32019R0787
Mitunter sind Lebensmittelunternehmer vielleicht daran interessiert, Angaben zum Herkunftsort von Spirituosen zu machen, die über die geografischen Angaben und Marken hinausgehen, um die Verbraucher auf die Merkmale ihres Erzeugnisses aufmerksam zu machen. Daher sollten spezielle Bestimmungen über die Angabe des Herkunftsorts in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen vorgesehen werden. Zudem sollte die in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegte Verpflichtung zur Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes einer primären Zutat nicht für Spirituosen gelten, auch wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat einer Spirituose nicht mit dem Herkunftsort übereinstimmt, der in der Bezeichnung, Aufmachung oder Kennzeichnung der betreffenden Spirituose angegeben ist.