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Die Beziehung zwischen Marken und geografischen Angaben für Spirituosen sollte hinsichtlich der Kriterien für die Ablehnung, die Löschung und die Koexistenz klargestellt werden. Von dieser Klarstellung unberührt bleiben sollten die Rechte, die Inhaber von geografischen Angaben auf nationaler Ebene erworben haben oder aufgrund von seitens der Mitgliedstaaten getroffenen internationalen Übereinkünften für die Zeit vor der Einführung des Schutzsystems der Union gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates bestehen.
Die Beziehung zwischen Marken und geografischen Angaben für Weinbauerzeugnisse sollte hinsichtlich der Kriterien für die Ablehnung, die Löschung und die…
Es sollten mit dem TRIPS-Übereinkommen im Einklang stehende Verfahren für die Eintragung, Änderung und eventuelle Löschung von geografischen Angaben der Union…
Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt nicht für Spirituosen. Daher sollten Vorschriften für den Schutz geografischer…
Der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Erzeugnisse im Sinne von Artikel 118b gilt unbeschadet der geschützten geografischen Angaben…
Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich zur Regelung des Spirituosensektors als erfolgreich erwiesen. Im Lichte der…
Zur Gewährleistung des Schutzes von Unionsmarken sowie regionalen und nationalen Marken parallel zu geografischen Angaben und unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.