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Aus Gründen der Kohärenz mit den geografischen Angaben bei Lebensmitteln, Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen sollte der Name der Unterlage mit den Spezifikationen für Spirituosen, die als geografische Angabe eingetragen sind, von „technische Unterlage“ in „Produktspezifikation“ geändert werden. Technische Unterlagen, die als Teil von Anträgen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 übermittelt werden, sollten als Produktspezifikationen eingestuft werden.
„Produktspezifikation“ ein dem Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe beigefügtes Dossier, das die Spezifikationen enthält, die die Spirituose erfüllen…
eine geografische Angabe für Spirituosen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur…
die wichtigsten Anforderungen der Produktspezifikation, einschließlich der zu schützenden Bezeichnung, der Kategorie, in welche die Spirituose fällt, oder des…
durch eine geografische Angabe gemäß Kapitel III ergänzt oder ersetzt werden. In diesem Fall darf die geografische Angabe zusätzlich durch alle Begriffe ergänzt…
Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich zur Regelung des Spirituosensektors als erfolgreich erwiesen. Im Lichte der…
Es sollten mit dem TRIPS-Übereinkommen im Einklang stehende Verfahren für die Eintragung, Änderung und eventuelle Löschung von geografischen Angaben der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.