Erwägungsgrund 100 32013R1308
Um die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Produktspezifikationen zusätzliche Anforderungen umfassen können.