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1. Bezeichnung der Initiative in höchstens 100 Zeichen; ; 2. Ziele der Initiative, in deren Zusammenhang die Kommission zum Tätigwerden aufgefordert wird, in höchstens 1 100 Zeichen (Leerzeichen nicht eingerechnet); (bereinigter Mittelwert pro Sprache ); die Organisatorengruppe kann Informationen zu dem Gegenstand, den Zielen und dem Hintergrund der Initiative in einem Anhang mit höchstens 5 000 Zeichen (Leerzeichen nicht eingerechnet) zur Verfügung stellen; (bereinigter Mittelwert pro Sprache ); die Organisatorengruppe kann zusätzliche Informationen zu dem Gegenstand, den Zielen und dem Hintergrund der Initiative zur Verfügung stellen. Sie kann, sofern sie es wünscht, ebenfalls einen Entwurf für einen Rechtsakt unterbreiten. 3. Vertragsvorschriften, die von der Organisatorengruppe als für die geplante Initiative relevant erachtet werden; 4. vollständige Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten der sieben Mitglieder der Gruppe der in sieben verschiedenen Mitgliedstaaten wohnhaften Organisatoren, wobei insbesondere der Vertreter und dessen Stellvertreter der Gruppe anzugeben sind, sowie deren E-Mail-Adressen und Telefonnummern ; befinden sich der Vertreter und/oder Stellvertreter nicht unter den sieben in Unterabsatz 1 genannten Mitgliedern, sind ihre vollständigen Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern anzugeben. 5. Belege über die vollständigen Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten der sieben Mitglieder gemäß Punkt 4 sowie des Vertreters und Stellvertreters, sofern sich diese nicht unter den genannten sieben Mitgliedern befinden; 6. die Namen der übrigen Mitglieder der Organisatorengruppe; 7. in dem in Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/788 genannten Fall gegebenenfalls die Belege darüber, dass eine Rechtsperson gemäß dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats speziell für die Verwaltung einer bestimmten Initiative gegründet wurde und das als Vertreter der Organisatorengruppe ernannte Mitglied ermächtigt ist, im Namen der Rechtsperson zu handeln; 8. alle Quellen der Unterstützung und Finanzierung für die Initiative zum Zeitpunkt der Registrierung.
Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der letzten in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigung reicht die Organisatorengruppe die Initiative bei der…
Nur Formulare, die den Mustern in Anhang III entsprechen, dürfen zur Sammlung von Unterstützungsbekundungen verwendet werden. Die Organisatorengruppe füllt die…
Nachdem die Kommission eine Initiative gemäß Artikel 6 registriert hat, veranlasst sie die Übersetzung des Inhalts der Initiative, einschließlich ihres Anhangs,…
1. Bezeichnung der Initiative: 2. Registriernummer der Kommission: 3. Datum der Registrierung: 4. Anzahl der eingegangenen gültigen Unterstützungsbekundungen…
1. Vollständige Namen, Postanschriften und E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen (Vertreter und Stellvertreter der Organisatorengruppe) oder der für die…
Um die Europäische Bürgerinitiative wirkungsvoll und zugänglicher zu machen, wobei der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die für die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.