Erwägungsgrund 5 32019R0788
Die vorliegende Verordnung zielt darauf ab, die Europäische Bürgerinitiative für Organisatoren und Teilnehmer zugänglicher, unbürokratischer und leichter handhabbar zu gestalten und ihre Weiterbehandlung zu verbessern, damit sie ihr Potenzial als Instrument zur Förderung der öffentlichen Debatte voll entfalten kann. Auf diesem Wege sollte auch die Beteiligung möglichst vieler Bürger am demokratischen Beschlussfassungsverfahren der Union ermöglicht werden.