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Für die erfolgreiche Einleitung und Durchführung einer Bürgerinitiative ist eine minimale Organisationsstruktur erforderlich. Diese Struktur sollte die Form einer Organisatorengruppe haben, die sich aus natürlichen Personen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben, zusammensetzt und die Aufgabe hat, bestimmte Fragen europaweit zu thematisieren und das Nachdenken darüber zu fördern. Im Interesse der Transparenz und einer reibungslosen und effizienten Kommunikation sollte die Organisatorengruppe einen Vertreter benennen, der während der gesamten Dauer des Verfahrens als Bindeglied zwischen der Organisatorengruppe und den Organen der Union dient. Die Organisatorengruppe sollte die Möglichkeit haben, nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine juristische Person zu schaffen, die die jeweilige Initiative verwaltet. Für die Zwecke dieser Verordnung sollte die Organisatorengruppe als diese juristische Person gelten.
Eine Initiative wird von einer Gruppe von mindestens sieben natürlichen Personen (im Folgenden „Organisatorengruppe“) vorbereitet und verwaltet. Mitglieder des…
Für die erfolgreiche Durchführung einer Bürgerinitiative ist eine minimale Organisationsstruktur erforderlich. Diese Struktur sollte die Form eines…
Um die Europäische Bürgerinitiative wirkungsvoll und zugänglicher zu machen, wobei der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass die für die Europäische…
Damit Organisatorengruppen ihre Initiative während des gesamten Verfahrens verwalten können, sollte die Kommission ein Online-Register (im Folgenden „Register“)…
Um sicherzustellen, dass eine Initiative eine Sache von unionsweitem Interesse betrifft, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Instrument weiterhin leicht…
Es ist notwendig, die Mindestzahl der Mitgliedstaaten festzulegen, aus denen die Bürger kommen müssen. Um sicherzustellen, dass eine Bürgerinitiative eine Sache…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.