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Es ist angebracht, ein Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative festzusetzen. Dieses Mindestalter sollte dem Alter entsprechen, das zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament berechtigt. Um die Beteiligung der jungen Bürger am demokratischen Leben der Union zu erhöhen und so das Potenzial der Europäischen Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie voll auszuschöpfen, sollten die Mitgliedstaaten, die es für geboten erachten, das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative auf 16 Jahre festsetzen können und die Kommission entsprechend unterrichten. Die Kommission sollte die Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative auch im Hinblick auf das Mindestalter für die Unterstützung von Initiativen regelmäßig überprüfen. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, gemäß ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Festlegung des Mindestalters auf 16 Jahre in Betracht zu ziehen.
Jeder Bürger, der das zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament erforderliche Mindestalter erreicht hat, hat das Recht, eine…
Bei den Mitgliedern der Organisatorengruppe muss es sich um Bürger handeln, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Initiative das zur Ausübung des aktiven…
Es ist angebracht, ein Mindestalter für die Unterstützung einer Bürgerinitiative festzusetzen. Dieses Alter sollte das Alter sein, das zum aktiven Wahlrecht bei…
Um die wirksame Teilnahme der Bürger am demokratischen Leben in der Union zu gewährleisten, sollte die Kommission jede gültige Initiative prüfen und auf sie…
Zu diesem Zweck ist es ebenfalls angemessen, die Mindestzahl der aus jedem dieser Mitgliedstaaten kommenden Unterzeichner festzulegen. Um für alle Bürger…
Die Kommission sollte eine Bürgerinitiative prüfen und ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen getrennt darlegen. Ferner sollte sie auch ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.