Erwägungsgrund 3 32019R0788
Die Kommission wies in ihrem Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 vom 31. März 2015 auf eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der genannten Verordnung hin und sagte zu, die Auswirkungen dieser Fragen auf die Wirksamkeit des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative weiter zu analysieren und sein Funktionieren zu verbessern.