Erwägungsgrund 2 32019R0796
Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/797 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2019/797 wird ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen und zur Reaktion auf Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, geschaffen. Die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang jenes Beschlusses aufgeführt.