Erwägungsgrund 6 32019R0799
Die Behörde bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 11. Dezember 2018 zu dem Schluss, dass in Bezug auf Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) Sicherheitsbedenken bestehen, da es in vivo gentoxisch ist.