Erwägungsgrund 9 32019R0799
Da der Stoff Sicherheitsbedenken aufwirft, sollte die Kommission das Dringlichkeitsverfahren für die Streichung von Furan-2(5H)-on aus der Unionsliste anwenden. Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.