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Echtes Karmin (E 120) ist ein Stoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Farbstoff in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist.
Echtes Karmin (E 120) ist ein Stoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Farbstoff in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist.
Am 23. Juni 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Echtem Karmin (E 120) in bestimmten nicht wärmebehandelten Fleischerzeugnissen vorgelegt. Der…
Der Anteil der färbenden Grundbestandteile von echtem Karmin (E 120) sollte angegeben werden, da die Höchstmengen Mengen dieser Grundbestandteile gelten.
Annatto, Bixin, Norbixin (E 160b) ist im Einklang mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Farbstoff für zahlreiche Lebensmittel zugelassen.
Am 18. November 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zur…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für „E 120 Echtes Karmin“ folgende Fassung: „E 120 ECHTES KARMIN Synonyme C.I. Natural Red 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.