Erwägungsgrund 6 32019R0801
Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass insbesondere die externe Behandlung bestimmter Obstsorten eine technische Notwendigkeit darstellt, da sie aus Ländern mit tropischem Klima eingeführt werden und während Langstreckentransporten geschützt werden müssen. Die Schale dieser Obstsorten wird normalerweise nicht mitverzehrt.