Erwägungsgrund 8 32019R0801
Außerdem werden Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) nur für die Behandlung der Oberfläche der Obstsorten eingesetzt; von einem Eindringen in das verzehrbare Innere wird nicht ausgegangen. Aus diesem Grund dürfte eine Behandlung von Obstsorten, deren Schale nicht mitverzehrt wird, keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. Es ist daher angemessen, die Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für bestimmte Obstsorten zuzulassen, die hauptsächlich aus Ländern mit tropischem/subtropischem Klima eingeführt werden und deren Schalen üblicherweise nicht verzehrt werden, also Zitrusfrüchte, Melonen, Ananas, Bananen, Papayas, Mangos, Avocados und Granatäpfel.