Erwägungsgrund 42 32019R0818
Die nationale Behörde oder die Stelle der Union, die die Daten in das betreffende EU-Informationssystem eingegeben hat, sollte diese Verknüpfungen bestätigen bzw. entsprechend ändern. Die nationale Behörde oder die Stelle der Union sollte auf die im CIR oder im SIS und im MID gespeicherten Daten für die Zwecke einer manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten zugreifen dürfen.