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Nach der Inbetriebnahme der einzelnen Interoperabilitätskomponenten übernimmt eu-LISA die technische Verwaltung der zentralen Infrastruktur der Interoperabilitätskomponenten, einschließlich ihrer Wartung und von Technologieentwicklungen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten stellt eu-LISA sicher, dass vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse die beste verfügbare Technologie eingesetzt wird. eu-LISA ist zudem für die technische Verwaltung der in den Artikeln 6,12,17,25 und 39 genannten Kommunikationsinfrastruktur verantwortlich. Die technische Verwaltung der Interoperabilitätskomponenten umfasst alle Aufgaben und technischen Lösungen, die erforderlich sind, um die Interoperabilitätskomponenten gemäß dieser Verordnung betriebsbereit zu halten und um den Mitgliedstaaten und den Stellen der Union 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche ununterbrochene Dienste zu erbringen. Dazu gehören die Wartungsarbeiten und technischen Anpassungen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Komponenten gemäß den technischen Spezifikationen und insbesondere bei der Reaktionszeit bei Abfragen der zentralen Infrastrukturen mit zufriedenstellender technischer Qualität arbeiten. Alle Interoperabilitätskomponenten werden so entwickelt und verwaltet, dass ein schneller, unterbrechungsfreier, effizienter und kontrollierter Zugang, die volle, ununterbrochene Verfügbarkeit der Komponenten und der im MID, im gemeinsamen BMS und im CIR gespeicherten Daten sowie eine Reaktionszeit entsprechend den operativen Erfordernissen der mitgliedstaatlichen Behörden und der Stellen der Union sichergestellt sind.
Unbeschadet des Artikels 17 des Statuts der Beamten der Europäischen Union wendet eu-LISA angemessene Regeln zur Gewährleistung der beruflichen Schweigepflicht oder einer anderen vergleichbaren Geheimhaltungspflicht auf ihre Bediensteten an, die mit in den Interoperabilitätskomponenten gespeicherten Daten arbeiten. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden dieser Bediensteten aus dem Amt oder Dienstverhältnis oder der Beendigung ihrer Tätigkeit weiter. Unbeschadet des Artikels 62 hat eu-LISA keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die über das ESP, den gemeinsamen BMS, den CIR und den MID verarbeitet werden.
eu-LISA entwickelt und pflegt einen Mechanismus und Verfahren für die Durchführung von Qualitätskontrollen der im gemeinsamen BMS und im CIR gespeicherten Daten gemäß Artikel 37.
eu-LISA nimmt zudem Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung der Interoperabilitätskomponenten wahr.
eu-LISA nimmt zudem Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung der Interoperabilitätskomponenten wahr.
eu-LISA ist verantwortlich für die Entwicklung der Interoperabilitätskomponenten sowie für jegliche Anpassungen, die erforderlich sind, um die Interoperabilität…
eu-LISA erfüllt Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Schulungen zur technischen Nutzung des Routers.
eu-LISA ist zuständig für das Betriebsmanagement des Zentralsystems des EES und des CIR, der einheitlichen nationalen Schnittstellen und des sicheren…
Nach der Inbetriebnahme des ETIAS übernimmt eu-LISA die technische Verwaltung des ETIAS-Zentralsystems und der einheitlichen nationalen Schnittstellen. Außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.