Erwägungsgrund 54 32019R0818
Wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Interoperabilität gemäß der vorliegenden Verordnung von den zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten durchgeführt, so findet die Richtlinie (EU) 2016/680 Anwendung.