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Besteht eine weiße oder eine grüne Verknüpfung zwischen Daten aus zwei EU-Informationssystemen, so sollten mitgliedstaatlichen Behörden und Stellen der Union Zugang zum MID erhalten, wenn die jeweilige Behörde oder Stelle Zugang zu beiden Informationssystemen hat. Ein solcher Zugang sollte zu dem alleinigen Zweck gewährt werden, dieser Behörde oder Stelle zu ermöglichen, potenzielle Fälle zu ermitteln, in denen die Daten im MID, CIR und SIS falsch verknüpft oder unter Verstoß gegen diese Verordnung verarbeitet wurden, und Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu bereinigen und die Verknüpfung zu aktualisieren oder zu löschen.
Wenn eine Abfrage im CIR oder im SIS durchgeführt wird und eine weiße Verknüpfung zwischen Daten in zwei oder mehr EU-Informationssystemen besteht, zeigt der…
Wenn eine Abfrage im CIR oder im SIS durchgeführt wird und eine weiße Verknüpfung zwischen Daten in zwei oder mehr EU-Informationssystemen besteht, zeigt der…
Wenn eine mitgliedstaatliche Behörde Belege hat, aus denen hervorgeht, dass eine grüne Verknüpfung im MID unrichtig erfasst wurde, dass eine grüne Verknüpfung…
Besteht eine weiße oder eine grüne Verknüpfung zwischen Daten aus zwei EU-Informationssystemen, so sollten mitgliedstaatliche Behörden und Stellen der Union…
Wird eine gelbe Verknüpfung erstellt, so sollte die Behörde, die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständig ist, Zugang zum MID…
Wird eine gelbe Verknüpfung erstellt, so sollte die Behörde, die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständig ist, Zugang zum MID…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.