Erwägungsgrund 33 32019R0817
In diesem Zusammenhang sollte ein Treffer im CIR nicht als Grund oder Anlass interpretiert oder verwendet werden, Schlussfolgerungen über eine Person zu ziehen oder Maßnahmen gegen diese zu ergreifen, sondern sollte nur zum Zwecke einer Beantragung des Zugangs zu den zugrunde liegenden EU-Informationssystemen genutzt werden, vorbehaltlich der Bedingungen und Verfahren, die in den entsprechenden Rechtsinstrumenten zur Regelung dieses Zugangs festgelegt wurden. Jeder derartige Zugangsantrag sollte Kapitel VII dieser Verordnung und gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2016/679, der Richtlinie (EU) 2016/680 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen.