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Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission und der EFCA bis zum 1. Februar eines jeden Jahres gemäß der Regelung die folgenden Informationen: Bis zum 1. März eines jeden Jahres übermittelt die Kommission dem NAFO-Exekutivsekretär die in Unterabsatz 1 genannten Informationen.
die Zahl der Inspektionen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines jeden Mitgliedstaats und von Fischereifahrzeugen unter der Flagge einer anderen NAFO-Vertragspartei, die er im vorausgegangenen Kalenderjahr durchgeführt hat;
den Namen jedes Fischereifahrzeugs, bei dem seine Inspektoren einen Verstoß festgestellt haben, einschließlich Datum und Position der Inspektion und Art des Verstoßes;
die Zahl der von ihren Überwachungsflugzeugen geleisteten Flugstunden, die Zahl der Sichtungen dieser Luftfahrzeuge, die Zahl der von ihnen übermittelten Überwachungsberichte und, für jeden Bericht, das Datum, die Uhrzeit und die Position der Sichtungen;
die Maßnahmen, die sie im Vorjahr ergriffen hat, einschließlich einer Beschreibung der spezifischen Bedingungen von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Maßnahmen oder Sanktionen (beispielsweise Höhe der Geldbußen, Wert von beschlagnahmtem Fisch und/oder Fanggerät, schriftliche Verwarnungen), die Folgendes betreffen:
jeden von einem Inspektor vermerkten Verstoß im Zusammenhang mit Schiffen unter ihrer Flagge, und
jeden Überwachungsbericht, den sie erhalten hat.
Die in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Berichte geben den aktuellen Stand des Falls an. Der Mitgliedstaat führt einen solchen Verstoß in jedem folgenden Bericht bis zur Übermittlung des endgültigen Ergebnisses des Verstoßes auf.
Die Mitgliedstaaten übermitteln eine hinreichend genaue Erklärung zu jedem Verstoß, für den sie keine Maßnahmen ergriffen oder Sanktionen verhängt haben.
Die Vertreter der Behörden erstellen nach jeder Inspektion einen Inspektionsbericht und übermitteln diesen ihren zuständigen Behörden. Die in diesem Bericht…
die Zahl der gemäß den Artikeln 22, 23 und 31 durchgeführten Inspektionen, aufgeschlüsselt nach der Zahl der Inspektionen nach Flaggenstaat des inspizierten…
Wurde als Ergebnis einer Inspektion, die gemäß Artikel 80 durchgeführt wurde, ein Verstoß festgestellt, so übermittelt der inspizierende Mitgliedstaat dem…
eine jährliche Erklärung über die Einhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 25 Absatz 8 des Übereinkommens in Bezug auf Maßnahmen, die sie als Reaktion auf mutmaßliche…
Der inspizierende Mitgliedstaat oder die EFCA übermittelt unverzüglich das Original des Überwachungs- oder Inspektionsberichts mit allen Belegen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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