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Die Meldung historischer Kontrakte hat sich als schwierig erwiesen, da bestimmte Angaben, deren Meldung nunmehr erforderlich ist, vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 nicht gemeldet werden mussten. Dies hat zu hohen Meldeausfällen und den Qualitätsdefiziten bei den gemeldeten Daten geführt, während die Meldung dieser Kontrakte zugleich weiterhin mit einer erheblichen Belastung verbunden ist. Daher ist es höchst wahrscheinlich, dass diese historischen Daten weiterhin ungenutzt bleiben. Hinzu kommt, dass einige dieser Kontrakte bis zum Eintritt des Termins für die Meldung historischer Kontrakte bereits abgelaufen sein werden, womit auch die damit verbundenen Positionen und Risiken hinfällig werden. Aus diesem Grund sollte die Pflicht zur Meldung historischer Kontrakte aufgehoben werden.
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, unter anderem indem bestimmte Ausnahmeregelungen von Verboten durch die Hinzufügung…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1494/88 wird infolge des Inkrafttretens des neuen Abkommens obsolet und sollte aus Gründen der Klarheit aufgehoben werden —
Die Verordnung (EWG) Nr. 1708/87 wird infolge des Inkrafttretens des neuen Abkommens obsolet. Sie sollte daher aus Gründen der Klarheit aufgehoben werden —
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2015/2120 sind die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über Informationen über Einschränkungen im Zusammenhang…
Eine Doppelmeldung ein und derselben Information sollte vermieden werden. Es sollte nicht erforderlich sein, Meldungen, die die einschlägigen Finanzinstrumente…
Wenngleich diese Verordnung auf früheren Errungenschaften und EU-Regulierungsanforderungen aufbaut, sollte die Verordnung (EU) Nr. 805/2011 im Interesse der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.