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Im Jahr 2009 wurde auf internationaler Ebene das erste Bündel von Reformen endgültig festgelegt und mit der Richtlinie 2010/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt . Mit der Reform von 2009 wurden jedoch nicht die strukturellen Schwachstellen der Standards für die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko angegangen. Die unklare Abgrenzung zwischen Handels- und Anlagebuch gab Gelegenheit zur Aufsichtsarbitrage, während die mangelnde Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko dazu führte, dass nicht sämtliche für die Institute bestehenden Risiken erfasst werden konnten.
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert und ein vom Basler Ausschuss für…
Im Zuge der Finanzkrise, die 2007-2008 ihren Anfang nahm, hat die Union eine grundlegende Reform des Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen…
Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mehrfach geändert, um verbleibende Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Rahmen zu beseitigen…
Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/59/EU , 2014/65/EU , (EU) 2015/2366 und (EU)…
Während eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Geltungsbeginn dieser Verordnung oder bis zum Geltungsbeginn der an der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der…
Die Leitlinien für eine gemeinsame Definition europäischer Geldmarktfonds, die der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden am 19. Mai 2010…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.