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Verschuldungsquoten tragen zur Wahrung der Finanzstabilität bei, indem sie als Letztsicherung bei risikobasierten Eigenkapitalanforderungen dienen und die Entstehung einer übermäßigen Verschuldung bei Konjunkturaufschwüngen begrenzen. Der Basler Ausschuss hat den internationalen Standard zur Verschuldungsquote überarbeitet, um bestimmte Aspekte der Ausgestaltung dieser Quote zu präzisieren. Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte an den überarbeiteten Standard angepasst werden, um auf internationaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen für innerhalb der Union niedergelassene, jedoch außerhalb der Union tätige Institute sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Verschuldungsquote die risikobasierten Eigenmittelanforderungen weiterhin wirksam ergänzt. Daher sollte eine Anforderung an die Verschuldungsquote eingeführt werden, die die derzeitigen Vorschriften zur Meldung und Offenlegung der Verschuldungsquote ergänzt.
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, unter anderem um den am…
Um die Kreditvergabe der Institute an Unternehmen und private Haushalte nicht unnötig einzuschränken und ungerechtfertigte Beeinträchtigungen der…
Durch den Basel-III-Rahmen wurde eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Verschuldungsquote als glaubwürdiger ergänzender Maßstab für die…
Es ist zweckmäßig, eine Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote für als global systemrelevante Institute (G-SRI) ermittelte Institute gemäß der…
Die Europäische Aufsichtsbehörde (die Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des…
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden darüber hinaus einige der letzten Elemente des Basel-III-Rahmens in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.