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Dem Verwaltungsrat gehören je ein von jedem Mitgliedstaat ernanntes Mitglied und zwei von der Kommission ernannte Mitglieder an. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats hat einen Stellvertreter. Dieser Stellvertreter vertritt das Mitglied im Fall seiner Abwesenheit.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter werden aufgrund ihrer Kenntnisse auf dem Gebiet der Cybersicherheit ernannt, wobei ihren einschlägigen Management-, Verwaltungs- und Haushaltsführungskompetenzen Rechnung zu tragen ist. Die Kommission und die Mitgliedstaaten bemühen sich, die Fluktuation bei ihren Vertretern im Verwaltungsrat gering zu halten, um die Kontinuität der Arbeit des Verwaltungsrats sicherzustellen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen sich für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat ein.
Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Stellvertreter beträgt vier Jahre. Sie kann verlängert werden.
Der Exekutivrat besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Exekutivrats werden aus den Reihen der Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt. Eines der…
Damit die ENISA ihre Aufgaben ordnungsgemäß und effizient wahrnehmen kann, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Personen, die…
Der Verwaltungsrat beschließt eine Regelung über zur ENISA abgeordnete nationale Sachverständige.
Die von den Mitgliedstaaten ernannten Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter sind Bedienstete des öffentlichen Sektors ihres jeweiligen…
Der Verwaltungsrat beschließt über die Ernennung, die Verlängerung der Amtszeit oder die Abberufung des Exekutivdirektors gemäß Artikel 18 Absatz 2.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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