Erwägungsgrund 12 32021R0887
Die Union verfügt nach wie vor nicht über ausreichende technologische und industrielle Kapazitäten und Fähigkeiten, um ihre Wirtschaft und ihre kritischen Infrastrukturen autonom zu sichern und zu einem weltweit führenden Akteur im Bereich der Cybersicherheit zu werden. Das Niveau der strategischen und nachhaltigen Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Branchen, Forschungsgemeinschaften im Bereich der Cybersicherheit und Regierungen ist unzureichend. Die Union leidet unter unzulänglichen Investitionen in und einem eingeschränkten Zugang zu Know-how, Kompetenzen und Einrichtungen im Bereich der Cybersicherheit, und nur wenige Ergebnisse von Forschung und Innovation im Bereich Cybersicherheit der Union werden in marktfähige Lösungen umgesetzt oder in der Wirtschaft großflächig eingesetzt.