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Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ENISA unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725.
Der Verwaltungsrat beschließt die Durchführungsvorschriften gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725. Der Verwaltungsrat kann zusätzliche Maßnahmen, die für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch die ENISA erforderlich sind, festlegen.
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