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Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten insbesondere die Verpflichtungen der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassenen Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen in Bezug auf die EU-Konformitätserklärung überwachen und durchsetzen, die nationalen Akkreditierungsstellen bei der Überwachung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstellen durch Bereitstellung von Sachkenntnis und einschlägigen Informationen unterstützen, Konformitätsbewertungsstellen ermächtigen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, wenn diese in einem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegte zusätzliche Anforderungen erfüllen, und einschlägige Entwicklungen auf dem Gebiet der Cybersicherheitszertifizierung verfolgen. Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten auch Beschwerden bearbeiten, die von natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die von diesen Behörden ausgestellten europäischen Cybersicherheitszertifikate oder die in Verbindung mit den europäischen Cybersicherheitszertifikaten von Konformitätsbewertungsstellen ausgestellten Zertifikate für die Vertrauenswürdigkeitsstufe „hoch“ eingereicht werden, den Beschwerdegegenstand, soweit angemessen, untersuchen und den Beschwerdeführer über die Fortschritte und das Ergebnis der Untersuchung innerhalb einer angemessenen Frist unterrichten. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung mit anderen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung und anderen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, auch indem sie Informationen über die etwaige Nichtkonformität von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen mit den Anforderungen dieser Verordnung oder bestimmten europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung austauschen. Die Kommission sollte diesen Informationsaustausch erleichtern, indem sie ein allgemeines elektronisches Informationssystem zur Unterstützung bereitstellt, zum Beispiel das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung (Information and Communication System on Market Surveillance — ICSMS) und das gemeinschaftliche System zum raschen Austausch von Informationen über die Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern (Community system for the rapid exchange of information on dangers arising from the use of consumer products — RAPEX), die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bereits von Marktüberwachungsbehörden genutzt werden.
Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassenen Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten…
Der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten hält die EU-Konformitätserklärung, die technische…
Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der…
Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen sollten die EU-Konformitätserklärung, die technische Dokumentation und alle weiteren…
Sobald ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung eingeführt worden ist, sollten die Hersteller oder die Anbieter von IKT-Produkten,…
Die Mitgliedstaaten sollten eine oder mehrere nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung benennen, die die Einhaltung der sich aus dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.