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Die ENISA hat grundsätzlich die Aufgabe, die einheitliche Umsetzung des einschlägigen Rechtsrahmens, vor allem die wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 und anderer maßgeblicher Rechtsakte zu Aspekten der Cybersicherheit, zu unterstützen, was für die Stärkung der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe unerlässlich ist. Angesichts der sich rasch weiterentwickelnden Bedrohungen für die Cybersicherheit ist klar, dass die Mitgliedstaaten beim Aufbau der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe durch ein umfassenderes und ressortübergreifendes Konzept unterstützt werden müssen.
die Mitgliedstaaten darin unterstützt, die Unionspolitik und das Unionsrecht auf dem Gebiet der Cybersicherheit, vor allem im Zusammenhang mit der Richtlinie…
Die ENISA trägt zum Ausbau der Cybersicherheitskapazitäten auf Unionsebene bei, um — insbesondere bei grenzüberschreitenden Sicherheitsvorfällen — die Maßnahmen…
Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in ihrem Bemühen um den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten und…
Die ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Um die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.