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Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in ihrem Bemühen um den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten und der Bereitschaft zur Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Cyberbedrohungen und von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit der Netz- und Informationssicherheit unterstützen. So sollte die ENISA den Auf- und Ausbau der in der Richtlinie (EU) 2016/1148 vorgesehenen Reaktionsteams für Computersicherheitsverletzungen (im Folgenden „CSIRTs“) der Mitgliedstaaten und der Union unterstützen, damit sie ein unionsweit hohes Maß an Ausgereiftheit erreichen. Die Tätigkeiten der ENISA im Zusammenhang mit den operativen Kapazitäten der Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1148 aktiv unterstützen und diese daher nicht ersetzen.
Die ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene…
Entsprechend ihrer Aufgabe, die operative Zusammenarbeit im Rahmen des CSIRTs-Netzes zu unterstützen, sollte die ENISA in der Lage sein, die Mitgliedstaaten auf…
Die ENISA hat grundsätzlich die Aufgabe, die einheitliche Umsetzung des einschlägigen Rechtsrahmens, vor allem die wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU)…
Die ENISA sollte in ihrer Rolle als Sekretariat des CSIRTs-Netzes bezüglich der in der Richtlinie (EU) 2016/1148 festgelegten einschlägigen Aufgaben des…
Um die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union…
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Integrität und Verfügbarkeit öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze aufrechterhalten werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.