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Die Kommission sollte befugt sein, für bestimmte Gruppen von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung anzunehmen. Diese Schemata sollten von nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung umgesetzt und überwacht werden, und die im Rahmen dieser Schemata erteilten Zertifikate sollten unionsweit gültig sein und anerkannt werden. Die von der Industrie oder sonstigen privaten Organisationen betriebenen Zertifizierungsschemata sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Die Stellen, die solche Schemata betreiben, sollten der Kommission jedoch vorschlagen können, ihre Systeme als Grundlage für ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung in Betracht zu ziehen und sie als ein solches zu genehmigen.
Mit Blick auf die Ziele dieser Verordnung und zur Vermeidung einer Fragmentierung des Binnenmarkts sollten nationale Schemata oder Verfahren für die…
In einigen Bereichen könnte es künftig notwendig werden, bestimmte Anforderungen an die Cybersicherheit und die entsprechende Zertifizierung für bestimmte…
Mit den europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollte gewährleistet werden, dass die nach solchen Systemen zertifizierten IKT-Produkte,…
Daher ist es notwendig, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen und einen europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung aufzubauen, auf dessen…
Bei der Gestaltung des Rahmens des europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung sollte die Einbeziehung der Mitgliedstaaten sowie eine…
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung und der Gruppe der Interessenträger für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.