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Die Rechtsvorschriften der Union, in denen bestimmte Vorschriften zur Zertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen festgelegt sind, bleiben von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt. Insbesondere enthält die Verordnung (EU) 2016/679 Bestimmungen zur Einführung von Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -prüfzeichen, die dem Nachweis dienen, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung von Daten die Bestimmungen der genannten Verordnung einhalten. Solche Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen sollten den betroffenen Personen einen raschen Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse ermöglichen. Die Zertifizierung von Datenverarbeitungsvorgängen, die unter die Verordnung (EU) 2016/679 fallen, auch wenn solche Vorgänge in IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse eingebettet sind, bleibt von der vorliegenden Verordnung unberührt.
Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der in den…
Es wird nachgeprüft, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse keine bekannten Sicherheitslücken aufweisen.
Die Verordnung (EU) 2016/679 sieht vor, dass die Verantwortlichen die Erfüllung der Anforderungen durch die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren…
Die Verordnung (EU) 2016/679 oder andere Datenschutzvorschriften der Union sollten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Verträgen,…
Derzeit werden IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, im Hinblick auf ihre Cybersicherheit kaum zertifiziert. Wenn dies doch der Fall ist, geschieht es meist auf…
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.