Erwägungsgrund 57 32019R0881
Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, sollte die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit der ENISA festlegen und dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben im Einklang mit dieser Verordnung wahrnimmt. Der Verwaltungsrat sollte über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um den Haushaltsplan zu erstellen und die Ausführung des Haushaltsplans zu überprüfen, angemessene Finanzvorschriften und transparente Verfahren für die Entscheidungsfindung der ENISA festzulegen, das einheitliche Programmplanungsdokument der ENISA anzunehmen, sich eine Geschäftsordnung zu geben, den Exekutivdirektor zu ernennen und über die Verlängerung sowie die Beendigung der Amtszeit des Exekutivdirektors zu beschließen.