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Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der Europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen bedarf es eines Systems der gegenseitigen Begutachtung der nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung. Die gegenseitige Begutachtung sollte Verfahren für Folgendes umfassen: Überwachung der Übereinstimmung der IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse mit den europäischen Cybersicherheitszertifikaten, Überwachung der Verpflichtungen der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, die eine Selbstbewertung der Konformität vornehmen, Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen sowie Angemessenheit des Fachwissens des Personals der Einrichtungen, die Zertifikate für die Vertrauenswürdigkeitsstufe „hoch“ ausstellen. Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten mindestens einen Fünfjahresplan für gegenseitige Begutachtungen sowie Kriterien und Methoden für die Abwicklung der gegenseitigen Begutachtungen festlegen können.
Um in der gesamten Union gleichwertige Standards in Bezug auf die europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen zu erreichen,…
falls anwendbar, Regeln für etwaige im Schema vorgesehene Verfahren zur gegenseitigen Begutachtung für die Behörden oder Stellen, die im Einklang mit Artikel 56…
Unbeschadet des allgemeinen Systems der gegenseitigen Begutachtung, das zwischen allen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung im Rahmen der…
Daher ist es notwendig, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen und einen europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung aufzubauen, auf dessen…
Eine Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob bestimmte Anforderungen an ein IKT-Produkt, einen IKT-Dienst oder einen IKT-Prozess…
Die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung sollten insbesondere die Verpflichtungen der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.