Erwägungsgrund 62 32019R0881
Die Gruppe der Interessenträger für die Cybersicherheitszertifizierung sollte eingesetzt werden, um der ENISA und der Kommission die Konsultation der maßgeblichen Interessenträger zu erleichtern. Die Gruppe der Interessenträger für die Cybersicherheitszertifizierung sollte sich in ausgewogenem Verhältnis aus Branchenvertretern sowohl der Nachfrage- als auch der Angebotsseite in Bezug auf IKT-Produkte und -Dienste zusammensetzen; insbesondere sollten KMU, Anbieter digitaler Dienste, europäische und internationale Normungsgremien, nationale Akkreditierungsstellen, Datenschutz-Aufsichtsbehörden, Konformitätsbewertungsstellen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Wissenschaft sowie Verbraucherorganisationen vertreten sein.