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Unbeschadet des allgemeinen Systems der gegenseitigen Begutachtung, das zwischen allen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung im Rahmen der europäischen Cybersicherheitszertifizierung eingerichtet werden soll, können bestimmte Schemata für die europäische Cybersicherheit ein Verfahren zur gegenseitigen Begutachtung der Stellen für die Ausstellung europäischer Cybersicherheitszertifikate für IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse auf der Vertrauenswürdigkeitsstufe „hoch“ im Rahmen solcher Schemata umfassen. Die Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung sollte die Umsetzung der Verfahren der gegenseitigen Begutachtung unterstützen. Bei solchen gegenseitigen Begutachtungen sollte insbesondere bewertet werden, ob die betreffenden Stellen ihre Aufgaben einheitlich ausführen; zudem können sie Einspruchsmöglichkeiten umfassen. Die Ergebnisse der gegenseitigen Begutachtungen sollten veröffentlicht werden. Die betreffenden Stellen können entsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Verfahren und Sachkenntnisse anzupassen.
falls anwendbar, Regeln für etwaige im Schema vorgesehene Verfahren zur gegenseitigen Begutachtung für die Behörden oder Stellen, die im Einklang mit Artikel 56…
Die Europäische Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung prüft die Ergebnisse der gegenseitigen Begutachtung, erstellt eine Zusammenfassung, die der…
Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der…
Daher ist es notwendig, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen und einen europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung aufzubauen, auf dessen…
Für eine einheitliche Anwendung des europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung sollte eine europäische Gruppe für die…
Die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollen dabei helfen, die Cybersicherheitsverfahren in der Union zu harmonisieren. Sie müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.