Erwägungsgrund 19 32019R0933
Eine Mitteilung an die Behörde und die Übermittlung der entsprechenden Informationen an den Zertifikatsinhaber könnte während des Zeitraums zwischen dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung und dem Tag vorgenommen werden, ab dem die in dieser Verordnung vorgesehene Ausnahmeregelung für das betreffende Zertifikat gilt.