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Im Falle von Stromversorgungskrisen ist der Informationsaustausch für abgestimmte Maßnahmen und eine gezielte Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Daher wird die zuständige Behörde mit der Verordnung verpflichtet, die Mitgliedstaaten in der Region, die benachbarten Mitgliedstaaten und die Kommission im Falle einer Stromversorgungskrise ohne unangemessene Verzögerung zu informieren. Zudem sollte die zuständige Behörde Angaben zu den Ursachen der Krise, den zu ihrer Eindämmung geplanten und getroffenen Maßnahmen und einer möglicherweise erforderlichen Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten bereitstellen. Reicht diese Unterstützung über die Stromversorgungssicherheit hinaus, sollte das Katastrophenschutzverfahren der Union der anwendbare Rechtsrahmen bleiben.
Tritt eine Stromversorgungskrise ein, erklärt die zuständige Behörde, nachdem sie den betreffenden Übertragungsnetzbetreiber konsultiert hat, den Eintritt einer…
Es ist wichtig, die Kommunikation und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn ihnen konkrete, ernstzunehmende und verlässliche Hinweise…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten solidarisch zusammenarbeiten. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel sollten geeignete…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollte Unterstützung auch dann geleistet werden, wenn die Mitgliedstaaten noch keine abgestimmten Maßnahmen und…
Im Interesse eines gemeinsamen Ansatzes für die Prävention und Bewältigung von Stromversorgungskrisen sollte die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats auf der…
Die Verordnungen (EU) 2017/1485 und (EU) 2017/2196 der Kommission enthalten detaillierte Bestimmungen darüber, wie Übertragungsnetzbetreiber und andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.