Erwägungsgrund 14 32019R0941
Auf der Grundlage der gemeinsamen Methode zur Risikoermittlung sollte ENTSO (Strom) regelmäßig regionale Szenarien für Stromversorgungskrisen erstellen und aktualisieren und die wichtigsten Risiken für jede Region bestimmen, wie etwa extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, eine Brennstoffknappheit oder böswillige Angriffe. Bei der Betrachtung des Krisenszenarios einer Gasbrennstoffknappheit sollte das Risiko einer Gasversorgungsunterbrechung auf der Grundlage der vom Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) (ENTSO (Gas)) gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates entwickelten Szenarien für eine Unterbrechung der Gasversorgung und einen Ausfall der Gasinfrastruktur bewertet werden. ENTSO (Strom) sollte den regionalen Koordinierungszentren, die gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2019/943 eingerichtet wurden, Aufgaben im Zusammenhang mit der Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen übertragen können. Diese übertragenen Aufgaben sollten unter der Aufsicht ENTSO (Strom) wahrgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Szenarien für Stromversorgungskrisen auf der Grundlage regionaler Szenarien für Stromversorgungskrisen bestimmen und grundsätzlich alle vier Jahre aktualisieren. Diese Szenarien sollten die Basis für ihre Risikovorsorgepläne bilden. Wenn sie die Risiken auf nationaler Ebene bestimmen, sollten die Mitgliedstaaten jegliche Risiken, die aufgrund der Eigentumsverhältnisse der für die Stromversorgungssicherheit wesentlichen Infrastruktur bestehen, sowie alle getroffenen Maßnahmen beschreiben, mit denen diese Risiken begrenzt werden, wie allgemeine oder bereichsspezifische Investitionsprüfungsgesetze oder besondere Rechte für bestimmte Anteilseigner, und dabei auch angeben, warum sie diese Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig erachten.