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Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten solidarisch zusammenarbeiten. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel sollten geeignete Verfahren vorgesehen werden, nach denen die Mitgliedstaaten einander im Falle einer Stromversorgungskrise Unterstützung leisten können. Diese Unterstützung sollte auf vereinbarten abgestimmten Maßnahmen beruhen, die in den Risikovorsorgeplänen enthalten sind. Den Mitgliedstaaten wird in dieser Verordnung großer Spielraum bei Vereinbarungen zum Umfang dieser abgestimmten Maßnahmen und somit zum Umfang der geleisteten Unterstützung eingeräumt. Es obliegt den Mitgliedstaaten, derartige abgestimmte Maßnahmen unter Berücksichtigung der Nachfrage und des Angebots zu beschließen und zu vereinbaren. Gleichzeitig wird mit dieser Verordnung sichergestellt, dass zum Zwecke der vereinbarten Unterstützung koordiniert Strom geliefert wird. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Durchführung der vereinbarten regionalen und bilateralen Maßnahmen festlegen. In diesen technischen Regelungen sollten die Mitgliedstaaten die Höchstmenge an zu lieferndem Strom angeben, die auf der Grundlage der technischen Möglichkeit, Strom zu liefern, neu bewertet werden sollte, sobald in einer Stromversorgungskrise um Unterstützung ersucht wird. Anschließend sollten die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der vereinbarten regionalen und bilateralen Maßnahmen und der technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.
Die Mitgliedstaaten vereinbaren die erforderlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen für die Umsetzung der regionalen oder bilateralen…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollte Unterstützung auch dann geleistet werden, wenn die Mitgliedstaaten noch keine abgestimmten Maßnahmen und…
Im Falle von Stromversorgungskrisen ist der Informationsaustausch für abgestimmte Maßnahmen und eine gezielte Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Daher…
Die Risikovorsorgepläne sollten nationale, regionale und, falls zutreffend, bilaterale Maßnahmen enthalten. Regionale und, falls zutreffend, bilaterale…
Die regionalen Koordinierungszentren sollten die Aufgaben mit regionaler Bedeutung wahrnehmen, die ihnen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/943 übertragen…
Ein gemeinsamer Ansatz für die Prävention und Bewältigung einer Stromversorgungskrise setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Auffassung davon…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.