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Im Falle einer Stromversorgungskrise sollte Unterstützung auch dann geleistet werden, wenn die Mitgliedstaaten noch keine abgestimmten Maßnahmen und technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung zur Unterstützung vereinbart haben. Damit die Mitgliedstaaten in einer solchen Situation Unterstützung im Einklang mit dieser Verordnung leisten können, sollten sie Ad-hoc-Maßnahmen und -Regelungen vereinbaren, die die fehlenden abgestimmten Maßnahmen und technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen ersetzen.
Haben die Mitgliedstaaten im Falle einer Stromversorgungskrise noch keine regionalen oder bilateralen Maßnahmen und keine technischen, rechtlichen und…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten solidarisch zusammenarbeiten. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel sollten geeignete…
Im Falle von Stromversorgungskrisen ist der Informationsaustausch für abgestimmte Maßnahmen und eine gezielte Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Daher…
Es ist wichtig, die Kommunikation und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn ihnen konkrete, ernstzunehmende und verlässliche Hinweise…
Mit dieser Verordnung wird ein solcher Unterstützungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten als Instrument zur Prävention oder Eindämmung einer…
Bei der Vereinbarung von abgestimmten Maßnahmen und technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen und sonstigen Durchführungsbestimmungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.