Erwägungsgrund 12 32019R0941
Ein gemeinsamer Ansatz für die Prävention und Bewältigung einer Stromversorgungskrise setzt auch voraus, dass die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung von Risiken für die Stromversorgungssicherheit dieselben Methoden und Definitionen anwenden und in der Lage sind, ihre eigene Leistung und die ihrer Nachbarländer in diesem Bereich aussagekräftig zu vergleichen. In dieser Verordnung sind zwei Indikatoren zur Beobachtung der Stromversorgungssicherheit in der Union festgelegt: die voraussichtlich nicht bedienbare Last in GWh/Jahr und die Unterbrechungserwartung in Stunden/Jahr. Diese Indikatoren sind Teil der Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene, die ENTSO (Strom) gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2019/943 durchführt. Die Koordinierungsgruppe „Strom“ sollte die Stromversorgungssicherheit anhand dieser Indikatoren regelmäßig beobachten. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sollte diese Indikatoren bei der Berichterstattung über die Leistung der Mitgliedstaaten im Bereich der Stromversorgungssicherheit, die sie in ihren jährlichen Berichten zur Beobachtung des Strommarktes gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vornimmt, ebenfalls nutzen.