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Diese Verordnung sollte es den Stromversorgungsunternehmen und Kunden ermöglichen, beim Umgang mit Stromversorgungskrisen so lange wie möglich auf die in der Verordnung (EU) 2019/943 und der Richtlinie (EU) 2019/944 festgelegten Marktmechanismen zurückzugreifen. Vorschriften für den Binnenmarkt und den Netzbetrieb sollten auch im Falle von Stromversorgungskrisen eingehalten werden. Zu diesen Vorschriften gehören auch Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2017/1485 und Artikel 35 der Verordnung (EU) 2017/2196, die die Einschränkung von Transaktionen, die Begrenzung der Bereitstellung zonenübergreifender Kapazitäten für die Kapazitätszuweisung oder die Begrenzung der Bereitstellung von Fahrplänen regeln. Nicht marktbasierte Maßnahmen, z. B. eine erzwungene Lasttrennung, oder die Bereitstellung zusätzlicher Lieferungen außerhalb der normalen Marktfunktionen sollten somit nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle marktbasierten Optionen erschöpft sind. Eine erzwungene Lasttrennung sollte daher nur dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten für eine freiwillige Lasttrennung ausgeschöpft sind. Zudem sollten alle nicht marktbasierten Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein und nur vorübergehend erfolgen.
Nicht marktbasierte Maßnahmen dürfen in Stromversorgungskrisen nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle marktbasierten Optionen ausgeschöpft sind…
Die Verordnungen (EU) 2017/1485 und (EU) 2017/2196 der Kommission enthalten detaillierte Bestimmungen darüber, wie Übertragungsnetzbetreiber und andere…
Unkoordinierte Einschränkungen der Verbindungskapazitäten schränken den Stromhandel zwischen den Mitgliedstaaten immer stärker ein und sind zu einem erheblichen…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind nicht diskriminierende Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und…
In der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die notwendigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten festgelegt, mit denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.