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Im Interesse der Transparenz sollte die zuständige Behörde, die die Stromversorgungskrise erklärt hat, nach einer Stromversorgungskrise die Krise und ihre Auswirkungen rückblickend evaluieren. Bei dieser Evaluierung sollte sie unter anderem die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen sowie deren wirtschaftliche Kosten berücksichtigen. Zudem sollte sie grenzüberschreitende Aspekte einbeziehen, wie die Auswirkungen der Maßnahmen auf andere Mitgliedstaaten und den Umfang der von ihnen geleisteten Unterstützung für den Mitgliedstaat, der die Stromversorgungskrise erklärt hat.
So bald wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach dem Ende der Stromversorgungskrise, legt die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die…
Tritt eine Stromversorgungskrise ein, erklärt die zuständige Behörde, nachdem sie den betreffenden Übertragungsnetzbetreiber konsultiert hat, den Eintritt einer…
Es ist wichtig, die Kommunikation und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn ihnen konkrete, ernstzunehmende und verlässliche Hinweise…
Im Falle von Stromversorgungskrisen ist der Informationsaustausch für abgestimmte Maßnahmen und eine gezielte Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Daher…
Im Interesse eines gemeinsamen Ansatzes für die Prävention und Bewältigung von Stromversorgungskrisen sollte die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats auf der…
Mit dieser Verordnung wird ein solcher Unterstützungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten als Instrument zur Prävention oder Eindämmung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.