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Durch die vorliegende Verordnung wird die Rolle der Koordinierungsgruppe „Strom“ weiter gestärkt. Diese Gruppe sollte spezifische Aufgaben übernehmen, insbesondere bei der Entwicklung einer Methode für die Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen und kurzfristigen und saisonalen Abschätzungen der Angemessenheit sowie bei der Erarbeitung der Risikovorsorgepläne, und sie sollte bei der Beobachtung der Leistung der Mitgliedstaaten im Bereich der Stromversorgungssicherheit sowie bei der Entwicklung bewährter Verfahren auf dieser Grundlage eine wichtige Rolle spielen.
Neben anderen Aufgaben gemäß dieser Verordnung erörtert die Koordinierungsgruppe „Strom“
Diese Verordnung enthält allgemeine Rahmenvorschriften zur Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie zu deren Prävention und Bewältigung, wobei die Transparenz…
Die regionalen Koordinierungszentren sollten die Aufgaben mit regionaler Bedeutung wahrnehmen, die ihnen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/943 übertragen…
Ein regionaler Ansatz für die Bestimmung von Risikoszenarien sowie für die Entwicklung von Präventions-, Vorsorge- und Eindämmungsmaßnahmen sollte die…
Mit dieser Verordnung wird ein solcher Unterstützungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten als Instrument zur Prävention oder Eindämmung einer…
Mit dem in dieser Verordnung vorgesehenen Muster soll die Erstellung der Pläne erleichtert werden, wobei die Aufnahme zusätzlicher mitgliedstaatspezifischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.