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Für das Personal von ACER, einschließlich ihres Direktors, gelten das Statut und die Beschäftigungsbedingungen sowie die von den Organen der Union einvernehmlich erlassenen Regelungen für die Anwendung des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen.
Der Verwaltungsrat beschließt im Einvernehmen mit der Kommission und im Einklang mit Artikel 110 des Statuts geeignete Durchführungsbestimmungen.
In Bezug auf ihr Personal übt ACER die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde durch das Statut und der vertragsschließenden Behörde durch die Beschäftigungsbedingungen übertragen wurden.
Der Verwaltungsrat kann Vorschriften erlassen, nach denen nationale Sachverständige aus den Mitgliedstaaten als Beschäftigte von ACER abgeordnet werden können.
Das Personal von ACER sollte hohen fachlichen Anforderungen genügen. Insbesondere sollte ACER von der Kompetenz und Erfahrung der von den Regulierungsbehörden,…
Der Verwaltungsrat übt in Bezug auf das Personal des Kompetenzzentrums die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten und der zum…
Der Verwaltungsrat erlässt im Einvernehmen mit der Kommission nach Artikel 110 Absatz 2 des Statuts Durchführungsbestimmungen zum Statut und zu den…
Der Verwaltungsrat legt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 110 des Statuts fest. Er kann Vorschriften…
Der Verwaltungsrat übt gegenüber dem Personal des Gemeinsamen Unternehmens die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde durch das Beamtenstatut übertragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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