Erwägungsgrund 30 32021R0887
Das Kompetenzzentrum, das Netzwerk und die Gemeinschaft sollten helfen, die neuesten Cybersicherheitsprodukte, -dienste und -verfahren voranzubringen und zu verbreiten. Gleichzeitig sollten das Kompetenzzentrum und das Netzwerk die Cybersicherheitsfähigkeiten der nachfrageseitigen Industrie fördern, indem sie insbesondere Entwicklern und Betreibern in Bereichen wie Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen, Regierung, Telekommunikation, Fertigung und Raumfahrt Unterstützung leisten, um solchen Entwicklern und Betreibern bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit, beispielsweise durch die Umsetzung konzeptionsintegrierter Sicherheit („security by design“), zu helfen. Das Kompetenzzentrum und das Netzwerk sollten außerdem die Normung und Realisierung von Cybersicherheitsprodukten, -diensten und -verfahren unterstützen und gleichzeitig, soweit möglich, die Umsetzung des in der Verordnung (EU) 2019/881 festgelegten europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung fördern.