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Das Personal von ACER sollte hohen fachlichen Anforderungen genügen. Insbesondere sollte ACER von der Kompetenz und Erfahrung der von den Regulierungsbehörden, der Kommission und den Mitgliedstaaten abgestellten Mitarbeiter profitieren. Für das Personal von ACER sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Statut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“), festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates , sowie die von den Organen der Union einvernehmlich erlassenen Regelungen für die Anwendung dieser Bestimmungen gelten. Der Verwaltungsrat sollte im Einvernehmen mit der Kommission geeignete Durchführungsbestimmungen erlassen.
Für das Personal von ACER, einschließlich ihres Direktors, gelten das Statut und die Beschäftigungsbedingungen sowie die von den Organen der Union…
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den…
Für das Personal der Agentur und ihren Direktor sollten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Für das Personal des Gemeinsamen Unternehmens gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.