Erwägungsgrund 13 32021R0887
Die Errichtung des Kompetenzzentrums sowie des Netzwerks, das über das Mandat verfügt, zur Unterstützung industrieller Technologien und im Bereich Forschung und Innovation Maßnahmen zu ergreifen, ist der beste Weg, die Ziele der vorliegenden Verordnung zu verwirklichen und gleichzeitig die größtmögliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkung zu erzielen und die Interessen der Union zu wahren.